Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der LEAFWORKS Unternehmensgruppe
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Unternehmen der LEAFWORKS Gruppe und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossenen Verträge. Zur „LEAFWORKS Gruppe" gehören folgende Unternehmen:
- LEAFWORKS GmbH mit Sitz in 22851 Norderstedt, Travestieg 2, Deutschland (nachfolgend „LEAFWORKS DE"),
- LEAFWORKS GmbH mit Sitz in Effretikon, Brüttenerstraße 37, 8307, Schweiz (nachfolgend „LEAFWORKS CH"),
- Knots GmbH, mit Sitz in 10117 Berlin, Friedrichstr. 155, Deutschland,
- Till Freitag Consulting GmbH, mit Sitz in 10117 Berlin, Friedrichstr. 155, Deutschland,
- LEAFWORKS SL., mit Sitz in 46009 Valencia, Calle Poeta Monmeneu 3-4, Spanien,
- LEAFWORKS Unipessoal Lda, mit Sitz am Largo da Fonte, No. 10, Galifões, 3660-408, S. Pedro do Sul, Portugal.
Die Unternehmen der LEAFWORKS Gruppe werden nachfolgend zusammen auch als „LEAFWORKS" bezeichnet.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
LEAFWORKS erbringt Beratungs- und IT-Dienstleistungen. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen werden in dem von LEAFWORKS unterbreiteten Angebot geregelt, das vom Auftraggeber beauftragt wird.
Aufträge von LEAFWORKS werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden. Ein Schweigen von LEAFWORKS auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des von LEAFWORKS unterbreiteten Angebotes in Text- oder Schriftform oder durch Installation eines durch LEAFWORKS bereitgestellten Software Produktes zustande.
Im Falle des Erwerbs von Software Produkten durch den Auftraggeber kommt der Vertrag mit Bestätigung der Bestellung durch LEAFWORKS zustande, die innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung zu erfolgen hat. In der Regel erfolgt die Bestellbestätigung durch Übersendung eines Aktivierungslinks durch LEAFWORKS.
3. Leistungen von LEAFWORKS
Die Tätigkeit von LEAFWORKS besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Erbringung folgender Dienstleistungen:
- „Beratungsdienstleistungen", d.h. Beratung und Unterstützung bei der Planung und Implementierung von IT-Systemen und digitalen Infrastrukturen;
- „Entwicklungsbeteiligungen", d.h. eine finanzielle und konzeptionelle Beteiligung an der Entwicklung von Apps und Software-Produkten;
- „Kundenindividuelle Entwicklungen", d.h. individuell beauftragte Software-Entwicklungsarbeit für einzelne Auftraggeber;
- „Vertrieb" von Software Produkten.
Die im Einzelfall konkret vereinbarte Dienstleistung ergibt sich aus dem jeweiligen bestätigten Angebot bzw. aus der Installation des jeweiligen Software Produktes.
Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von LEAFWORKS empfohlenen oder mit LEAFWORKS abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn LEAFWORKS die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
Der konkrete Inhalt und Umfang der von LEAFWORKS zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem bestätigten Angebot oder sonstigen Anweisungen des Auftraggebers. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird LEAFWORKS den Auftraggeber hierauf hinweisen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch LEAFWORKS auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit mündlich oder schriftlich anfordert oder aber entgegennimmt.
Die Leistungen von LEAFWORKS werden in der Regel Remote erbracht, d.h. an keinem bestimmten Arbeitsort.
LEAFWORKS legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist LEAFWORKS nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von LEAFWORKS Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
Der Auftraggeber versichert, dass er über alle Rechte an den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten verfügt. Er stellt LEAFWORKS von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung gewerblicher und/oder geistiger Schutzrechte daran frei.
Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von LEAFWORKS gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von LEAFWORKS und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der LEAFWORKS einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von LEAFWORKS für den Auftraggeber trägt oder diese übernimmt. „Dritter" im Sinne dieses Abs. 8 sind nicht verbundene Unternehmen des Auftraggebers im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle vorbereitenden Maßnahmen, die zur Erfüllung der vereinbarten Leistung durch LEAFWORKS erforderlich sind, auf eigene Kosten und Verantwortung durchzuführen.
Der Auftraggeber stellt LEAFWORKS die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und kostenfrei zur Verfügung.
Erbringt der Auftraggeber seine Mitwirkungshandlungen nicht oder nur unzureichend, so kann dies zu Störungen in der Leistungserbringung von LEAFWORKS führen und berechtigt diesen zur Einstellung der weiteren und Zurückbehaltung seiner bereits erbrachten Leistungen, bis die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig erbracht sind. Ferner verlängern sich ggf. vereinbarte Fristen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen mindestens um den Zeitraum der durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verursachten Verzögerung.
Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von LEAFWORKS die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist LEAFWORKS nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann LEAFWORKS dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
5. Vergütung
Die Leistungen von LEAFWORKS werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den im bestätigten Angebot enthaltenen bei LEAFWORKS geltenden Stundensätzen, zzgl. Reisekosten, Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet. Dies gilt auch für Folgebeauftragungen des Auftraggebers, ohne dass es eines gesonderten schriftlichen Angebots von LEAFWORKS bedarf. Die Abrechnung des Zeitaufwands erfolgt im 15 Minuten-Takt, wobei für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes abgerechnet wird. Der Auftraggeber kann eine unverbindliche Kostenschätzung für die jeweils zu erbringenden Leistungen von LEAFWORKS anfordern.
LEAFWORKS ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Leistungserbringung beginnt in diesem Fall nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
Werden angeforderte fällige Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von LEAFWORKS nicht fristgerecht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist LEAFWORKS berechtigt, weitere Tätigkeiten so lange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann LEAFWORKS nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen.
Im Falle des Vertriebs von Software Produkten gilt der in der Bestellbestätigung nach Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Preis bzw. die bei der Installation des Software Produktes akzeptierten Preise. Der Beginn der von LEAFWORKS angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Sofern abweichend hiervon die Software Produkte bereits vor Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bereitgestellt werden bzw. nutzbar sind, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LEAFWORKS. LEAFWORKS behält sich das Recht vor, die bereitgestellten bzw. genutzten Software Produkte bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung zu deaktivieren.
6. Zahlungsmodalitäten
Bei der mit LEAFWORKS vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
Die Rechnungen von LEAFWORKS werden ohne Abzüge 14 Tage nach Zugang beim Auftraggeber fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von LEAFWORKS angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von LEAFWORKS angegebene Konto zu überweisen. Im Falle des Erwerbs von Software Produkten ist die vereinbarte Vergütung sofort bzw. mit Ablauf einer Testlaufzeit fällig und im Voraus zu zahlen. Werden anschließend zum erworbenen Software Produkt weitere Produkte gewählt, die nutzungsabhängige Gebühren enthalten, werden diese mit Zugang der Rechnung für den Folgemonat des Nutzungszeitraumes zur Zahlung fällig.
Sofern eine Zahlung auf die SWIFT-Bankverbindung erfolgt, trägt der Auftraggeber die jeweils anfallenden Transaktionsgebühren.
Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 9% p.a. oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses gemäß §§ 288, 247 BGB, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Für Auftraggeber der LEAFWORKS CH gelten ab Verzugseintritt 5% p.a. Verzugszinsen gemäß OR Art. 73 und 104. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen (entfällt für LEAFWORKS CH).
Im Falle des Erwerbs von Software Produkten ist LEAFWORKS bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Auftraggeber berechtigt, die Software zu deaktivieren.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
7. Verträge mit Drittanbietern
Bei Verträgen mit Drittanbietern, die durch LEAFWORKS im Auftrag des Auftraggebers geschlossen werden, ist LEAFWORKS lediglich Vermittler dieser Verträge. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEAFWORKS an die jeweiligen Verträge (in der Regel Lizenzangebot oder den Abonnementvermittlungsvertrag) des jeweiligen Drittanbieters gebunden. Die Verträge des jeweiligen Drittanbieters haben bei Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
8. Nutzungsrechte
LEAFWORKS räumt dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte ein:
Beratungsdienstleistungen
LEAFWORKS räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Vergütung der vereinbarten abgerechneten Beratungsdienstleistungen das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des bestätigten Angebots erbrachten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung im bestätigten Angebot.
Entwicklungsbeteiligungen
LEAFWORKS räumt dem Auftraggeber für das aus der Entwicklungsbeteiligung resultierende Produkt ein im bestätigten Angebot näher zu bezeichnendes individuelles Nutzungsrecht ein. LEAFWORKS behält sich das Recht vor, das Produkt zu vermarkten, zu vertreiben und individuell weiterzuentwickeln. Ein Anspruch auf Nutzung der weiterentwickelten Produkte besteht nur, sofern dies im bestätigten Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Kundenindividuelle Entwicklungen
LEAFWORKS räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Vergütung der vereinbarten abgerechneten kundenindividuellen Entwicklung ein uneingeschränktes und exklusives Nutzungsrecht ein und stellt auf Wunsch des Auftraggebers sämtliche Quellcodes zur Verfügung.
Software Produkte
LEAFWORKS räumt dem Auftraggeber mit Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen ein befristetes, nicht ausschließliches, widerrufliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Software Produkten ein. Das Nutzungsrecht endet mit dem Ende der Nutzung durch den Auftraggeber oder der Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen.
Ist Software von Dritten (Hersteller) Bestandteil des Vertrags, so gelten stets die Nutzungsbedingungen dieser Dritten.
Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie zum Beispiel Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
9. Haftung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von LEAFWORKS empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn LEAFWORKS die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
Im Falle des Vertriebs von Software Produkten haftet LEAFWORKS nicht für eine fehlerhafte Konfiguration oder Einrichtung durch den Auftraggeber.
LEAFWORKS haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
Die Haftung von LEAFWORKS entfällt im gesetzlich festgelegten Umfang, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber LEAFWORKS gerügt wurden.
Mängelansprüche verjähren im Falle des Erwerbs von Software Produkten innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der bestellten Ware.
10. Vertragsübernahme innerhalb der LEAFWORKS Gruppe
Die in Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gesellschaften der LEAFWORKS Gruppe sind jederzeit berechtigt, die jeweiligen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge untereinander zu übertragen und in die Rechte und Pflichten einer anderen Gesellschaft der LEAFWORKS Gruppe anstelle der den Vertrag mit dem Auftraggeber abschließenden Partei einzutreten. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Vertragsübernahme bereits jetzt zu und wird hierüber unter Nennung des Zeitpunktes der Vertragsübernahme unverzüglich nach Abschluss eines entsprechenden Übernahmevertrages informiert. Im Falle der Vertragsübernahme durch eine andere Gesellschaft der LEAFWORKS Gruppe ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen, wobei die Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung der Vertragsübernahme betragen muss. Die den Vertrag mit dem Auftraggeber abschließende Partei ist zudem berechtigt, Gesellschaften aus der LEAFWORKS Gruppe als Subunternehmer zur Erbringung der Leistungen zu beauftragen.
11. Höhere Gewalt
Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt im Sinne des nachfolgenden Absatzes hat LEAFWORKS nicht zu vertreten.
Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Der Höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
12. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber darf die Mitarbeiter von LEAFWORKS bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der aufgrund des bestätigten Angebots erbrachten Leistungen nicht abwerben. Die Leistungen gelten für die Zwecke dieser Ziffer 12 als beendet, wenn mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate keine Rechnung über Leistungen von LEAFWORKS gestellt wurde. Dieser Zeitraum wird auf die Frist nach Satz 1 angerechnet. Rechnungen für Lizenzen oder Softwareprodukte sind hiervon ausgeschlossen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 12 ist eine Vertragsstrafe in Höhe von jeweils EUR 5.000 verfallen.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Dies gilt nicht für Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Auftrages, die auch in Textform möglich sind. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages wird ausgeschlossen.
Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
Erfüllungsort für alle Leistungen von LEAFWORKS DE, Knots GmbH und Till Freitag Consulting GmbH ist Norderstedt, Deutschland, für alle Leistungen der LEAFWORKS CH ist Effretikon, Schweiz, für alle Leistungen von LEAFWORKS SL ist Valencia, Spanien und für alle Leistungen von LEAFWORKS Unipessoal Lda ist S. Pedro do Sul, Portugal. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Norderstedt in Deutschland bei Beauftragung von LEAFWORKS DE, Knots GmbH und Till Freitag Consulting GmbH, Effretikon in der Schweiz bei Beauftragung von LEAFWORKS CH, Valencia in Spanien bei Beauftragung von LEAFWORKS SL und S. Pedro do Sul in Portugal bei Beauftragung von LEAFWORKS Unipessoal Lda. Bei der Bestimmung des ausschließlichen Gerichtsstands ist im Falle einer Vertragsübernahme nach Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das ursprüngliche Auftragsverhältnis abzustellen.
Bei Beauftragung von LEAFWORKS DE, Knots GmbH und Till Freitag Consulting GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Beauftragung von LEAFWORKS CH gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Beauftragung von LEAFWORKS SL gilt das Recht von Spanien unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Beauftragung von LEAFWORKS Unipessoal Lda gilt das Recht von Portugal unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Zur Bestimmung des anwendbaren Rechts ist im Falle der Vertragsübernahme nach Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das ursprüngliche Auftragsverhältnis abzustellen.